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Verhinderungs- /Kurzzeitpflege


Das Angebot der Kurzzeitpflege dient dazu, pflegende Angehörige zeitweise von ihren Aufgaben zu entlasten. Die Kurzzeitpflege enthält die pflegerische und hauswirtschaftliche Gesamtversorgung während der Dauer des Kurzzeitpflegeaufenthaltes. Voraussetzung für die Gewährung ist das Vorliegen mind. des Pflegegrades 2.

Unterschieden wird zwischen:

Kurzzeitpflege:
Wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, ist die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege für maximal 28 Kalendertage jährlich möglich.

Verhinderungspflege:
Bei Verhinderung der Pflegeperson aus Gründen wie z. B. Urlaub oder Krankheit hat der Pflegebedürftige einen Anspruch auf Verhinderungspflege für ebenfalls 28 maximal Tage.

Für die Kurzzeitpflege steht den Pflegebedürften ein Pauschalbetrag der Pflegekasse in Höhe von 1.774,00 € pro Kalenderjahr zu, längstens jedoch 8 Wochen.

Für die Verhinderungspflege beträgt der Pauschalbetrag der Pflegekasse 1.612,00 € pro Kalenderjahr, längstens jedoch 8 Wochen. 

Sollten Sie weitere Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, rufen Sie uns an beziehungsweise schreiben Sie an buergerheim@straubing.de

Kurzzeit- und Verhinderungspflege im Bürgerheim:

Ansprechpartner in der Verwaltung:

  • Frau Russek: 09421/84710 66
  • Frau Hoschek: 09421/84710 11